Rahmenbedingungen
Honorar
Preis pro Einheit: 110€, Erstgespräch/Kennenlernen 80€
Dauer einer Einheit: 50 Minuten
Krankenkassenzuschuss
Seit dem 01.01.2024 ist die Klinisch-psychologische Behandlung in das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) aufgenommen und gilt als Kassenleistung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen somit einen Teil der Kosten für klinisch-psychologische Behandlung.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Beantragung eines Kostenzuschuss.
Nach Verfügbarkeit besteht außerdem die Möglichkeit einer Behandlung oder Beratung zum Sozialtarif.
Organisatorisches
Absageregelung
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, bis 48 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls muss ich das volle Honorar für den Termin verrechnen.
Termine nach Vereinbarung.
Da ich oft im Gespräch bin, kann ich Ihren Anruf nicht immer entgegennehmen. Hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht auf der Mailbox, ich rufe verlässlich zurück.
